Jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Fährt man viele Jahre ohne Unfälle, so zahlt man entsprechend des gewählten Tarifs weniger für seine Versicherung – doch im Falle eines Unfalls stuft die Versicherung den Kunden um eine bestimmte Anzahl an schadensfreien Jahren zurück und berechnet anhand der aktuellen Daten einen neuen Schadenfreiheitsrabatt.
Ein sehr verlockendes Angebot stellt daher die Option des so genannten Rabattretters dar: dieser federt die Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse ab. Doch solche Angebote sollte man als Verbraucher mit Vorsicht genießen. Bei einem Wechsel übernimmt die neue Versicherung nämlich nicht die Schadenfreiheitsklasse des alten Versicherers sondern holt sich Auskunft über Jahre der Schadenfreiheit. So kann es leicht passieren, dass die neue Versicherung dem Kunden die Schadenfreiheitsklasse gibt, die man ohne den Rabattretter gehabt hätte.
Oft ist es für den Verbraucher ratsam, die Option des Rückkaufs wahrzunehmen: Bei so genannten Bagatellschäden (Schäden bis 1000 €) ist es in vielen Fällen auf Dauer günstiger, den Schaden selbst zu übernehmen. Bei Schäden bis 500 € sind die Versicherer sogar verpflichtet, auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall durch einen Rückkauf des Schadens kann bis zu sechs Monate im Nachhinein noch verhindert werden, selbst wenn der Versicherer den Schaden bereits beglichen hat.
das hört sich ja alles kompliziert an. am besten man informiert sich vorher wieviel rabatt man wirklich bekommt. tip: das unabhängige portal toptarif hilft beim vergleichen von versicherungstarifen.