Abgeschleppt wegen Diebstahlgefahr

Es kommt häufig vor, dass ein Auto geparkt wurde und sich bei der Rückkehr des Fahrzeughalters zum Parkplatz nicht mehr an Ort und Stelle, sondern in Diebeshand befindet. In Deutschland darf die Polizei dieser bösen Überraschung durch eine gut gemeinte Maßnahme vorbeugen. Autos, die offensichtlich nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert sind, dürfen von der Polizei einem Abschleppdienst überlassen und von diesem verwahrt werden.

Anfangs überlegt der zurückgekehrte Fahrzeuginhaber panisch, ob sein verschwundenes Auto im Parkverbot stand und deshalb abgeschleppt wurde. Dann zieht er plötzlich zaghaft in Erwägung, dass möglicherweise eine Tür nicht abgeschlossen war, ein Fenster offen gelassen wurde und… wo ist eigentlich der Autoschlüssel? Ein Diebstahl liegt nahe. Dieser wurde von der Polizei jedoch vorbeugend vereitelt.

Laut Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung sind „Kraftfahrzeuge […] auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern“. Ansonsten kann von der Streifenpolizei für eine unverschlossene Tür oder ein offenes Fenster ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro erhoben werden. Immer häufiger wird allerdings auch die sichere Verwahrung des Fahrzeuges durch den Abschleppdienst angeordnet, was jedoch mit erheblich höheren Kosten verbunden ist. Der Fahrzeughalter soll durch diese Maßnahme zum einen vor Diebstahl geschützt werden, zum anderen soll dadurch die Zahl der Kfz-Delikte reduziert werden. Günstiger als ein gestohlenes Radio, Navigationsgerät oder gar die Entwendung des Autos selbst ist diese Maßnahme tatsächlich, denn Kfz-Versicherungen würden im Fall eines Diebstahls nicht ausreichend gesicherter Fahrzeuge keine Erstattung leisten. Wirklich freuen wird sich aber wohl kaum ein Autobesitzer über die von der Polizei verordnete „Schutzhaft“.

9 Antworten zu “Abgeschleppt wegen Diebstahlgefahr”

  1. Martin sagt:

    Wobei Prag-Urlaubern empfohlen ist, das Auto nicht zu verschließen – eingebrochen wird eh, aber so spart man sich die Kosten fürs Schlösseraustauschen bzw Fensterscheibe reparieren. :)

  2. Tobias sagt:

    Gibt es dann wenigstens eine Benachrichtung an den Besitzer?

  3. leo sagt:

    Es gibt natürlich keine Benachrichtigung. Wie denn auch? Am Auto kann man sie ja schlecht anbringen. Da muss sich der Betroffenen dann schon selber an die Polizei wenden und nach seinem Auto „fahnden“.

  4. Tobias sagt:

    An die Polizei wendet man sich ja erst wenn man von einem Diebstahl ausgeht.
    Aber gut der Schockmoment , soll wohl eine Lehre sein für Leute die falsch parken.
    Danke für die Antwort. ;-)

  5. Drücker sagt:

    Zwar spät, aber trotzdem…

    Das ist doch längst nicht gesasgt, daß ein Abschleppen allemal günstiger kommt als der Diebstahl eines Autoradios oder Navigationsgeräts, nichtmal unbedingt zu Neupreisen. Und so viele Autos oder deren Inhalt wird doch auch nicht geklaut. Ein Freund hatte sein laternengeparktes Auto jahrelang nie abgeschlossen, bis ihm vor kurzem jemand erzählte, daß er sich damit angeblich strafbar mache.

    Und mit abgezogenem Zündschlüssel hat man das Fahrzeug allemal gegen unbefugte Benutzung gesichert.
    Cabrios müssen nicht geschlossen werden, Baufahrzeuge haben nichtmal immer eine abschliessbare Tür und Zweiräder schon von vornherein keine. Im Falle wertvollen Inhalts mag eine vorsorgliches Abschleppen ja noch angehen, aber wer nichts kostbares im Auto hat und nichtmal das Auto selbst einen hohen Wert darstellt soll doch jeder mit seinem Eigentum umgehen, wie er will.

    Es versteht sich ja von selbst, daß keine Versicherung zahlt, wenn man die Tür nicht verschließt. Auch wenn’s so oder so Diebstahl ist steht das sicher so in den Versicherungsbedingungen. Aber das war ja auch gar nicht der Knackpunkt.

    Seltsame, unnötige Bevormundung…

  6. willi sagt:

    Es handelt sich um reine Abkocherei der Komunen.

    Was machen die bei Carbrios ?

    Roadstern gar keine Tür ?

    Motorrrädern ?

    Reine Willkür

    sonst nichts

    hier ist eine Mafia am Ruder.

  7. Anabel sagt:

    Mein aktueller Fall: FMO (Abflug 14.11., Rückkehr 16.11.) Parkplatz, Auto wegen offener Seitenscheibe (Fahrersitz) nach einem Tag (am 15.11.) abgeschleppt. Vertrags-Abschleppunternehmen nicht aus Greven (was nahe läge), sondern aus Saerbeck! Kosten 196,00 €! Bei „Auslösung“ des Wagens kam der Chef persönlich, um mich zu informieren, dass die KFZ-Haftpflicht incl. Schutzbrief die Kosten übernimmt. Viele Versicherungen machen das, aber die HUK lehnt ab wegen grober Fahrlässigkeit!!! Nach Androhung von Konsequenzen will man den Fall jedoch nochmal überdenken und stellt eventuell Kulanz in Aussicht…
    Die Polizei fühlte sich wohl auch etwas unwohl mit der Entscheidung, abschleppen zu lassen und erwähnte vage zukünftige Änderungen in der Vorgehensweise. Der volle Aktenordner, aus dem der zuständige Polizeibeamte meine Unterlagen holte, ließ jedoch den Schluss zu, dass noch fleißig nach alter Praxis vorgegangen wird! Ein neues Gerichtsurteil stellt inzwischen auch die Verhältnismäßigkeit in Frage (AZ: 14 K 154/09).
    Alles in allem eine unschöne und teure Angelegenheit, die viel Stress und Ärger bei mir verursacht hat.

  8. Niyazi sagt:

    ja, mein 27 Jahre altes Fahrzeug (mit vielen Dellen und Bäulen) wurde auch gegen Diebstahl!!! durch die Polizei abschleppen lassen. Im Polizeibericht stand, dass es sich kein wertvoller Gegenstand im Fahrzeug befand (sogar 20 jahre altes Radio war kaputt). Man hätte auch das Fenster und die Tür von innen verrigeln und die Tür zuklappen können, wenn es nur um Verhinderung des Dibstahls ginge. Mein Verdacht (ist nicht nur meiner), ist, dass einige Polizisten gut mit den Abschleppunternehmen befreundet sein könnten.

  9. Ataman sagt:

    ja ok, und wie ist es mit cabrio? da ist es eher nicht so schwer einzubrechen, wenn es kein dach gibt. das ist eine lächerliche strafmaßnahme, da hat sich der staat wieder ne gute geldquelle erfunden, dumme abzocker!

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