Chefs, Arbeitsrechtler und Personaler hatten bis vor Kurzem einen Verbündeten – die Barmer Ersatzkasse. Die Krankenkasse hatte als ein besonderes Angebot auf ihrer Webseite vorgefertigte Kündigungsschreiben für Schwerbehinderte und Schwangere. Der Sprecher der Gewerkschaft ver.di, Jan Jurczyk, kritisierte dieses Angebot hart: „Das ist eine Geschmacklosigkeit sondergleichen“ und weiter: „Die Versicherten sind die Schutzbefohlenen der Barmer. Doch damit fällt die Kasse ihnen in den Rücken.“ Arbeitsrechtlich einwandfrei formuliert konnte man sich die Formulare bis zur letzten Woche auf der Webseite der Barmer herunterladen. Ein Sprecher der Barmer verteidigte das Angebot damit, dass die Kasse eine gute Absicht verfolgt habe, aber die Umsetzung schlecht gewesen sei. Für das Missverständnis, das dadurch zustande gekommen sei, entschuldigte er sich. Das Formularangebot sei als Hilfe für Kleinbetriebe gedacht gewesen und sollte die reibungslose Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern erleichtern. Die Formulare zur Kündigung von werdenden Müttern und Schwerbehinderten wurden mittlerweile ersatzlos entfernt. Für die reibungslose Kündigung stehen aber immer noch Formulare wie „Einbehaltung der Vergütung“ und Aufhebungsverträge zur Verfügung – für Kleinunternehmer, die ihre Mitarbeiter reibungslos und schnell frei setzen möchten.
Den Eindruck hatte ich schon früher. Könnte aber dran liegen, das mein Arbeitgeber pünktlicher zahlt.
Mal sehen, wann die Barmer diese super Formulare für ihre eigenen Mitarbeiter verwendet. Ich frage mich, ob der Sprecher immer noch von einer “guten Absicht” spricht, wenn er selbst seine Papiere in der Hand hält – oder wenn seine Frau mit Hilfe eines solchen “gutgemeinten Ratschlags für die Kleinbetriebe” gefeuert wurde, nachdem sie schwanger geworden ist…
Die wurden sicher vorher betriebsintern genau erpobt, die Formulare die zu einem Gerichtsprozess führten wurden dann nicht verwendet.
ich frage mich, was genau daran “gut gemeint” gewesen sein soll! was für eine bescheuerte ausrede!
War sicher gut gemeint, die Frage ist nur für wen? Wohl eher für die Krankenkasse selbst und die Arbeitgeber. Der gute Wille muss ja nicht jeden gegenüber gemeint sein um ein guter Wille zu sein.
du meinst den “guten willen” gegenüber ihren eigenen einnahmen?! ja, ok. abgesehen davon spreche ich ihnen jeden “guten willen” ab.
gut gemeint ist ja bekanntlich das gegenteil von gut gemacht…
@Kathrin: Guter Wille muss immer uneigennützig sein?
Guter Wille definiert sich meiner Meinung nach für gewöhnlich darüber, dass er unneigenützig ist. Man kann aber gute Taten vollbringen, ohne uneigennützig zu sein.
Beispiel Rookee?
Und was ist mit dem Nutzen der Versicherungsnehmer?