Geschützt: Studentenwettbewerb

26. Jan 2009

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Keine mobile Freiheit in Sachsen-Anhalts Gefängnissen

26. Jan 2009

Gut, das mit dem Mietvertrag hat nicht geklappt und auch der anschließende Bankraub ging in die Hose. Aber das hat auch sein Gutes: Nach der Festnahme gab es eine neue Unterkunft auf Staatskosten.

Die Nachbarn in der Justizvollzugsanstalt Sachsen-Anhalt waren etwas gewöhnungsbedürftig, doch dafür war es gut geheizt und Fernsehen gab es auch. Ein Telefonanschluss war in der Zelle zwar nicht vorhanden, aber wofür gibt es denn Handys? Zum Angucken – wenn es nach der Justizministerin von Sachsen-Anhalt Angela Kolb geht. Die Isolation in einem Gefängnis soll den Straftäter schließlich zum Nachdenken zwingen, nicht zum Telefonieren. Doch bisher gibt es kein Gesetz und keine Technologie, die den Handy Gebrauch im Gefängnis verhindern könnte.

Das soll sich jetzt ändern: Eine erste Abstimmung über ein neues Gesetz zur „Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten“ erhielt volle Zustimmung.
Der Besitz eines Handys soll bald im geschlossenen Vollzug unterbunden werden. Angedacht ist ebenfalls eine Technologie zur Ortung von Handys und ein Störsignal in den Justizvollzugsanstalten, um ein Handygespräch unmöglich zu machen.


Der Schutzengel der Betrunkenen: Die Versicherung

23. Jan 2009

Ski fahren gehört zu den liebsten Hobbys der Deutschen – behaupten sie zumindest. Insgeheim sind es aber eher die Skihütten, die die deutschen Wintertouristen in gute Laune versetzen.
Da kommt es schon mal vor, dass jemand vom Glühwein erwärmt die Piste runter buckelt.

Diese Kombination führt jedoch oft zu Unfällen, deren Konsequenzen Knochenbrüche oder Schlimmeres sind. Doch wer haftet für solche Schäden? Laut dem Bund der Versicherten (BdV) die Versicherung des Unfallverursachers. Ob betrunken oder nicht: die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung wird den Schaden übernehmen.

Zwar ist dieses Verhalten als grob fahrlässig zu beurteilen, aber die private Haftpflichtversicherung haftet auch bei grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die Krankenversicherung, welche alle Behandlungskosten des Verursachers trägt. Kommt es durch den besoffenen Skiausflug zur Berufsunfähigkeit, ist der Delinquent ebenfalls abgesichert. Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten bisher keine Ausschlussklausel für die Haftung von Unfällen unter Alkoholeinfluss.

Wer gut versichert ist, braucht also das Erwachen nach dem Rausch nicht zu fürchten.
Was soll man da noch sagen, außer: Prost!


Platz 1 an die „Notleidenden Banken“

22. Jan 2009

Die Banken dieser Welt haben es schwer. Niemand hat ihnen erklärt, dass es vielleicht keine so gute Idee ist, Kredite ohne Sicherheiten zu vergeben, noch wurden sie gewarnt, dass Aktienfonds mit maximaler Verzinsung auch immer maximales Verlustrisiko bedeuten.
Jetzt leiden sie Not, die armen Banken, denn die Finanzkrise hat sie kalt erwischt. Es ist nun Aufgabe der Gesellschaft, ihr Fortbestehen zu sichern – sie brauchen schließlich jede Million.
In einem Sozialsystem wird Notleidenden geholfen. Doch der Begriff „notleidende Banken“ ist doch etwas gewöhnungsbedürftig. Die Finanzkrise wurde schließlich durch die Banken ausgelöst, und es ist nicht so, dass die Banken Opfer einer Krise sind, für die sie gar nichts können.
Das Verhältnis von Ursachen und Folgen der Weltwirtschaftskrise würde damit auf den Kopf gestellt, begründete der Sprachwissenschaftler Horst Dieter Schlosser gegenüber der Zeitung Handelsblatt. Herr Schlosser weiß, wovon er redet, denn er war Teil der Jury, die das Unwort 2008 erwählt haben. Am Dienstag, dem 20. Januar 2009, wurden die Gewinner prämiert: Platz 1 ging an die „notleidenden Banken“.


Die Energie der Weihnachtsbäume

21. Jan 2009

Die Schweden sind nicht so nett zu ihren Weihnachtsbäumen: Erst werden sie erschossen, und nach den Weihnachtstagen einfach aus dem Fenster geworfen.

Im ordnungsliebenden und sparsamen Deutschland geht so was natürlich nicht. Bäume werden brav beim Händler gekauft und nach den Feiertagen, im Nadelregen, vorbildlich bis vor die Haustür geschleppt. Ordnung muss sein, und da der Deutsche umweltbewusst ist, werden die Weihnachtsbäume danach noch recycelt.

Eine vorbildliche Lösung hat dabei die Stadt Hamburg gefunden. Die circa 300.000 Tannen der Stadt werden nach dem Fest von der Hamburger Stadtreinigung (SRH) nicht nur eingesammelt, sondern auch in Strom und Fernwärme umgewandelt. Dafür werden die Bäume in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt. Die dadurch entstehende Hitze wird genutzt, um eine Stromturbine anzutreiben und Fernwärme zu gewinnen. Rein rechnerisch reichen die 1500 Tonnen Weihnachtsbäume, um 500 Haushalte ein Jahr lang mit Strom und Wärme zu versorgen. Durch den Weihnachtsbrauch kann damit die Energie von 858 Tonnen Steinkohle und gleichzeitig 2000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Empfänger dieses späten Weihnachtssegens sind unter anderem die Fußballer vom Hamburger Sport-Verein (HSV). Beim Spiel heizen die Relikte der Tannen den Rasen, und nach dem Spiel können sich die Spieler in der Dusche mit der Wärme von Weihnachten berieseln lassen.


Die Ursache für die Finanzkrise: Kaffee!

20. Jan 2009

Kaffee von Starbucks können sich die Banker seit der Finanzkrise nicht mehr leisten. Ist vielleicht auch besser so. Wie eine Studie der Universität Durham bewies, löst übermäßiger Kaffeekonsum Halluzinationen aus. Das ist zwar billiger als Kino, aber irgendwie hinderlich, wenn es darum geht, einen Weg aus der Krise zu finden.

Es hatte scheinbar doch einen Grund dafür gegeben, amerikanischen Kaffee über Jahrzehnte nur mit einem extrem hohen Wasseranteil ans Volk auszugegeben. Es galt, die Wirtschaft zu erhalten und zu schützen. Leider hatte niemand aufgepasst, als der Amerikaner Howard Schultz das Land verließ. Er schaffte es bis nach Italien, und nicht nur das: er bekam dort auch seinen ersten richtigen Kaffee. Auf dem Heimweg schmuggelte er dann die Idee von einer Kaffeehauskette unbemerkt am Zoll vorbei und gründete danach Starbucks in den USA. Damit wurde er der erste Kaffeedealer, der seinen Kunden mehr als homöopathische Mengen Koffein verabreichte.

Diesen Wachmacher ließ er sich teuer bezahlen und gewann dadurch zahlreiche zahlungskräftige Kunden in Investmentbanker-Kreisen. Besonders die Banker und Bankerinnen der Geldhäuser Merrill und Lehman liebten den „Triple-Venti-Cappucino“, bis zu fünf Mal am Tag. Dieser Konsum entspricht einer Koffeinmenge von 40 bis 50 Tassen deutschem Filterkaffee. Die Banker und Geldhäuser konnten also nichts für ihre Fehleinschätzung bei der Kreditvergabe und den Investitionen – es waren die Halluzinationen!

Obwohl dieser Zusammenhang mittlerweile bewiesen ist, scheint das trinkende Volk nicht daraus gelernt zu haben. Während alle Aktienkurse durch die Finanzkrise ins Bodenlose sackten, blieb der Kaffeepreis stabil. Ob die Banker die Halluzinationen jetzt benötigen, um dem eigenen Schicksal zu entgehen? Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht: Kaffee scheint eine sichere Anlage zu sein.


Der Strommarkt, die Gezeiten und die Legislative

19. Jan 2009

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) muss im Jahr 2008 einen Pakt mit dem Weihnachtsmann geschlossen haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass am Montag, dem 22. Dezember 2008, jedem Käufer an der Leipziger Strombörse EEX der Strom geschenkt wurde.

Als wäre das nicht schon genug vorweihnachtliches Glück, bekam jeder Käufer noch 10 Cent für jede abgenommen Kilowattstunde oben drauf. Dieses Sonderangebot gab es jedoch nur zwischen 2 und 5 Uhr morgens. In dieser Zeit fiel der gehandelte Strompreis an der Strombörse EEX auf minus 10 Cent pro Kilowattstunde. Möglich machte das der starke Wind vor Weihnachten. Die dadurch erzeugte Windenergie pustete zusätzliche 14.000 Megawatt Strom auf einen Strommarkt, auf dem zu diesem Zeitpunkt kaum Nachfrage herrschte.
Staatliche Hilfen beim Strompreis werden ja schon länger diskutiert. Wie die Tageszeitung taz kritisiert, werden bei der gesetzlichen Einspeisevergütung für Ökostrom jedoch weder die Gezeiten noch die Strommarktsituation berücksichtigt. Es sei nicht förderlich für den Strompreis und die Staatskasse, wenn – unabhängig von Wetterlage und Nachfragesituation – immer die gleiche Einspeisevergütung für eine Kilowattstunde Strom gezahlt wird. Ein Lösungsansatz könnte eine gestaffelte Einspeisevergütung für jene erneuerbaren Energien sein, deren Erzeugerkapazität sich – im Gegensatz zur Sonnen- und Windenergie – regeln lässt.

Die letzte Fassung des EGG wurde am 31. Oktober 2008 aktualisiert. Es ist jedoch zu vermuten, dass noch viele weitere Versionen folgen werden.


Tod durch mobiles Dauertelefonieren?

16. Jan 2009

Wer zu viel mit seinem Handy telefoniert, wird blind und muss danach qualvoll sterben.
So die Vermutung jener Forscher, die überprüften, ob Handytelefonate tödlichen Augenkrebs verursachen.

Das Institut für Klinische Epidemiologie in Halle und das Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie in Essen wollten es genau wissen. In einer Studie mit 1610 Teilnehmern wurde der Zusammenhang zwischen Handynutzung und Augenkrebs untersucht.

In der Gruppe der Testpersonen befanden sich 460 Augenkrebspatienten und eine Kontrollgruppe, die sich aus Geschwistern von Augenkrebspatienten, Patienten mit anderen Augenerkrankungen und über 800 Teilnehmern, die keinerlei Vorbelastungen aufwiesen, zusammen setzte.

Untersucht und verglichen wurden die Handygewohnheiten und der Gesundheitszustand der Patienten. Über 20 Prozent der Testgruppe nutzten gar kein Handy, über 40 Prozent gaben an, gelegentlich mit dem Handy zu telefonieren, und etwa ein Drittel der Testgruppe gehörte zu den Vielnutzern.

Das Ergebnis: Es gab keinen nennbaren Unterschied zwischen der Patientengruppe und der Kontrollgruppe. Damit ist für die Forscher erwiesen, das Handy-Strahlung keinen Augenkrebs auslöst.

Quasselstrippen können also aufatmen: Es droht vorerst kein Tod durch einen bösartigen Tumor wie das Aderhautmelanom. Je nach Handymodell und eigener Veranlagung kann aber ein Ausschlag im Gesicht auftreten, der jedoch nicht tödlich ist.


Silver Surfer sind fitter im Kopf

15. Jan 2009

Das Internet zu nutzen hält im Alter geistig fit. Kreuzworträtsel lösen ist zwar auch nicht schlecht, aber die Gehirnforscher von heute empfehlen, lieber eine kleine Reise durch das World Wide Web zu unternehmen.

Wie der US-Forscher Gary Small, Direktor des UCLA Center on Aging, mit seinem Team heraus fand, werden beim Internet-Surfen mehr Areale im Gehirn benutzt als beim herkömmlichen Lesen.
Konkret ergab die Studie, dass Silver Surfer beim Suchen im Internet nicht nur die Gehirnareale für Sprache, Lesen, Gedächtnis und optische Reize aktivieren, sondern zusätzlich auch das Areal, welches für komplizierte Entscheidungen zuständig ist. Besonders bei Vielsurfern konnte diese zusätzliche Gehirnaktivität sehr deutlich nachgewiesen werden.

Damit sind Silver Surfer nachweislich fitter im Kopf – nicht nur, weil ihnen eine größere Auswahl an Nachrichten zur Verfügung steht.


Autodiebstahl: Im Zweifel für den Versicherer

14. Jan 2009

Hätte ja klappen können: Neues Auto kaufen, allerdings nicht bezahlen sondern leasen, und dann ab nach Russland und verkaufen. Zurück in der Heimat den Schaden bei der Vollkaskoversicherung anzeigen und nochmal kassieren. Soll die Autoversicherung doch beweisen, dass das Auto nicht gestohlen wurde!

Muss die Kfz-Versicherung aber nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz entschieden hat. Es genügen berechtigte Zweifel am Tathergang, um die Zahlung an die Versicherte zu verweigern (Az.: 10 U 878/07). Berechtigt war der Zweifel des Autoversicherers in diesem Fall, denn das Auto wurde nach seinem wundersamen Diebstahl in Deutschland im russischen Kirgisistan wieder gefunden. Fragen, die dabei offen blieben: Warum hat das Fahrzeug noch die Originalschlüssel des Verkäufers mit Schlüsselanhänger, einwandfreie Zollpapiere über die Einfuhr und so gar keine Spuren, die auf einen Diebstahl hinweisen? Fragen, die der Kfz-Versicherer nicht beantworten muss, wie das OLG entschied.

Damit hob das OLG ein Urteil des Landgerichts Mainz auf, welches den Standpunkt vertrat, dass der Versicherer, bei Verweigerung der Zahlung, den vollen Beweis über den Täuschungsversuch zu erbringen hat. Noch ist das Urteil des OLG jedoch nicht rechtskräftig. Da dieses Urteil richtungsweisend für den ganzen Versicherungsmarkt sein könnte, wird es aktuell vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe geprüft (BGH-Az.: IV ZR 102/08).