Autodiebstahl: Im Zweifel für den Versicherer

Hätte ja klappen können: Neues Auto kaufen, allerdings nicht bezahlen sondern leasen, und dann ab nach Russland und verkaufen. Zurück in der Heimat den Schaden bei der Vollkaskoversicherung anzeigen und nochmal kassieren. Soll die Autoversicherung doch beweisen, dass das Auto nicht gestohlen wurde!

Muss die Kfz-Versicherung aber nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz entschieden hat. Es genügen berechtigte Zweifel am Tathergang, um die Zahlung an die Versicherte zu verweigern (Az.: 10 U 878/07). Berechtigt war der Zweifel des Autoversicherers in diesem Fall, denn das Auto wurde nach seinem wundersamen Diebstahl in Deutschland im russischen Kirgisistan wieder gefunden. Fragen, die dabei offen blieben: Warum hat das Fahrzeug noch die Originalschlüssel des Verkäufers mit Schlüsselanhänger, einwandfreie Zollpapiere über die Einfuhr und so gar keine Spuren, die auf einen Diebstahl hinweisen? Fragen, die der Kfz-Versicherer nicht beantworten muss, wie das OLG entschied.

Damit hob das OLG ein Urteil des Landgerichts Mainz auf, welches den Standpunkt vertrat, dass der Versicherer, bei Verweigerung der Zahlung, den vollen Beweis über den Täuschungsversuch zu erbringen hat. Noch ist das Urteil des OLG jedoch nicht rechtskräftig. Da dieses Urteil richtungsweisend für den ganzen Versicherungsmarkt sein könnte, wird es aktuell vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe geprüft (BGH-Az.: IV ZR 102/08).

Eine Antwort zu Autodiebstahl: Im Zweifel für den Versicherer

  1. Grisu sagt:

    Das wird die Autoversicherer sicher freuen. Die Autoschieber sicher weniger.^^

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