Der Strommarkt, die Gezeiten und die Legislative

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) muss im Jahr 2008 einen Pakt mit dem Weihnachtsmann geschlossen haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass am Montag, dem 22. Dezember 2008, jedem Käufer an der Leipziger Strombörse EEX der Strom geschenkt wurde.

Als wäre das nicht schon genug vorweihnachtliches Glück, bekam jeder Käufer noch 10 Cent für jede abgenommen Kilowattstunde oben drauf. Dieses Sonderangebot gab es jedoch nur zwischen 2 und 5 Uhr morgens. In dieser Zeit fiel der gehandelte Strompreis an der Strombörse EEX auf minus 10 Cent pro Kilowattstunde. Möglich machte das der starke Wind vor Weihnachten. Die dadurch erzeugte Windenergie pustete zusätzliche 14.000 Megawatt Strom auf einen Strommarkt, auf dem zu diesem Zeitpunkt kaum Nachfrage herrschte.
Staatliche Hilfen beim Strompreis werden ja schon länger diskutiert. Wie die Tageszeitung taz kritisiert, werden bei der gesetzlichen Einspeisevergütung für Ökostrom jedoch weder die Gezeiten noch die Strommarktsituation berücksichtigt. Es sei nicht förderlich für den Strompreis und die Staatskasse, wenn – unabhängig von Wetterlage und Nachfragesituation – immer die gleiche Einspeisevergütung für eine Kilowattstunde Strom gezahlt wird. Ein Lösungsansatz könnte eine gestaffelte Einspeisevergütung für jene erneuerbaren Energien sein, deren Erzeugerkapazität sich – im Gegensatz zur Sonnen- und Windenergie – regeln lässt.

Die letzte Fassung des EGG wurde am 31. Oktober 2008 aktualisiert. Es ist jedoch zu vermuten, dass noch viele weitere Versionen folgen werden.

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