Ski fahren gehört zu den liebsten Hobbys der Deutschen – behaupten sie zumindest. Insgeheim sind es aber eher die Skihütten, die die deutschen Wintertouristen in gute Laune versetzen.
Da kommt es schon mal vor, dass jemand vom Glühwein erwärmt die Piste runter buckelt.
Diese Kombination führt jedoch oft zu Unfällen, deren Konsequenzen Knochenbrüche oder Schlimmeres sind. Doch wer haftet für solche Schäden? Laut dem Bund der Versicherten (BdV) die Versicherung des Unfallverursachers. Ob betrunken oder nicht: die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung wird den Schaden übernehmen.
Zwar ist dieses Verhalten als grob fahrlässig zu beurteilen, aber die private Haftpflichtversicherung haftet auch bei grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für die Krankenversicherung, welche alle Behandlungskosten des Verursachers trägt. Kommt es durch den besoffenen Skiausflug zur Berufsunfähigkeit, ist der Delinquent ebenfalls abgesichert. Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten bisher keine Ausschlussklausel für die Haftung von Unfällen unter Alkoholeinfluss.
Wer gut versichert ist, braucht also das Erwachen nach dem Rausch nicht zu fürchten.
Was soll man da noch sagen, außer: Prost!
Nicht zu fassen, gilt das auch für Unfälle unter dem Einfluss anderer Drogen?
Betrunken Ski zu fahren ist ja wohl das Letzte! Und dann müssen die Unfallverursacher nicht mal für den Schaden gerade stehen?! Versteh einer die Versicherungen..