Wer kennt sie nicht, diese lästigen Anrufe aus irgendeinem Callcenter, die versuchen, einem unnütze Produkte zu verkaufen. Bei solchen Anrufen ist man natürlich Beschönigungen gewohnt, wie „unser Produkt macht sie 10 Jahre jünger“ oder „unser Produkt ist das Beste auf dem Markt“. Einige Stromanbieter jedoch gehen jetzt noch einen Schritt weiter.
So warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor der neuen „Marketing-Strategie“ mancher Stromanbieter, um Kunden zu gewinnen. Diese rufen bei den Verbrauchern an und geben sich als lokaler Grundversorger aus. In den Verkaufsgesprächen suggerieren sie dabei den Kunden, dass es sich um keinen Anbieterwechsel handelt und verschicken im Anschluss einen neuen Stromliefervertrag.
Grotesk ist hierbei, dass die entsprechenden Firmen bei dieser dreisten Form der Kundenwerbung gezielt eine Gesetzeslücke ausnutzen. So sind unaufgeforderte Werbeanrufe vom Gesetz her zwar eigentlich verboten. Auf der anderen Seite hingegen ist ein telefonisch geschlossener Vertrag jedoch gültig.
Genauso nachdenklich muss es stimmen, dass viele Verbraucher, die im Gespräch auf diese Masche hereinfallen, ihren Stromversorger nicht kennen und so auf das Angebot ihres „vermeindlichen Grundversorgers“ eingehen. Wenigstens hier ist Justitia auf der Seite des Verbrauchers. Wer den neuen Vertrag nicht akzeptieren will, der kann mit einer Frist von 2 Wochen diesen ohne Begründung schriftlich widerrufen.
Es ist einfach unglaublich, wie dreist einige Unternehmen sind.