Erstaunlich, was auf Deutschlands Straßen alles möglich ist. Wie Bild.de berichtet, rammte Hans-Joachim B. (72) mit seinem Peugeot beim Rückwärtsfahren einen anderen Wagen. Als die Polizei wie vorgeschrieben die Papiere des Rentners kontrollieren will, zeigt dieser den Beamten unverblümt einen DDR-Mopedschein aus dem Jahre 1958!
Die jungen Beamten kannten den „grauen Lappen“ natürlich nicht und der Verkehrssünder zeigte sich zu aller Verwirrung zusätzlich noch uneinsichtig und meinte, dass er zu Zeiten der DDR sogar als Brummi-Fahrer in Russland, und den anderen Ostblockstaaten unterwegs war.
Erstaunlich ist es, wie Herr B. es überhaupt geschafft hat, über all die Jahre seinen PKW ohne gültigen Führerschein anzumelden oder eine KFZ-Versicherung abzuschließen. Behörden und Versicherer müssen da wohl beide Augen fest zugedrückt haben.
Hier stellt sich zudem die spannende Frage, wer denn für den entstandenen Schaden aufkommt. Der Rentner selbst, weil er überhaupt nicht mit diesem Führerschein fahren durfte oder doch die Versicherung, die versäumt hat seinen Klienten richtig zu prüfen?
Habe selber auch so einen Mopedschein der DDR mein eigen nennen dürfen. Mir wurde es allerdings nicht verwährt mit diesem Schein eine Versicherung abzuschließen. Musste damals alles ummelden.
Ich hoffe für den Rentner, dass er den Schaden nicht selber zahlen muss. Aber wie man die Versicherungen kennt kommen sie für ihren eigens verursachten Schaden bestimmt nicht auf.
Dieter