Google plant, alle Bücher dieser Welt zu digitalisieren. Dabei wird das Urheberrecht durch den Megakonzern geschickt umgangen. Anstatt zu diesem Thema eine klare Gegenposition zu beziehen, schlägt die EU-Kommission jedoch auf einmal versöhnliche Töne an.
Viele Menschen haben von „Google Books“ noch nie gehört. Dabei ist das Großprojekt allerdings schon weit fortgeschritten. Branchenprimus Google soll bereits zehn Millionen Bücher eingescannt haben. Google als Suchmaschine zu bezeichnen, reicht mittlerweile kaum aus. Nach Stadtplänen und Satellitenbildern ist es nun die Bücherwelt, die erobert wird.
Google scannt bereits fleißig seit fünf Jahren, vor allem in den USA. Im Ganzen lesbar sind bisher nur Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist. Eingescannt werden aber trotzdem praktisch alle Bücher, auch die neuen. Um das Urheberrecht zu umgehen, sind die Werke nur in Auszügen lesbar. Ein Auszug kann nach Google-Maßstab aber auch schon einmal etliche Kapitel umfassen. Mittlerweile sind auch deutsche Autoren betroffen. Das hat vielleicht dazu geführt, dass Europas Verleger und Autoren nun endlich aufwachen. Auch der EU scheint klar zu werden, dass das Kulturgut Buch in Gefahr ist. Während Deutschland und Frankreich vor der EU Kommission dafür eintraten, es nicht zur einer Einigung mit Google kommen zu lassen, schlug Medienkommissarin Viviane Reding versöhnlichere Töne an. “Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden“, sagte sie nach Informationen von Welt Online.
Für die Autoren und Verleger dieser Welt ist das eine herbe Niederlage. Googles Argument, man wolle nur alte, kaum erhältliche Bücher digitalisieren, ist angesichts des momentanen Handelns des Konzerns nicht glaubwürdig. Googles freundliches Angebot an die Autoren ist eine einmalige Zahlung von sechzig Dollar und eine Beteiligung an möglichen Einnahmen in der Zukunft, sollten sie ihr Urheberrecht abtreten.
Die Sanftmut der EU gegenüber dem Alptraum jedes Datenschützers ist enttäuschend. Man muss allerdings unterscheiden, ob ein Großkonzern seine legalen Möglichkeiten bis an, oder über, die Grenzen ausschöpft, oder ob das Handeln dieses Konzerns illegal ist. Zu klären ist in diesem Fall, ob Google die Rechte anderer in illegaler Weise verletzt. Auch das Veröffentlichen von Auszügen, ohne die Zustimmung des Verfassers, ist rechtlich eigentlich untersagt. Wenn Google allerdings legale Mittel findet, dieses Verbot zu umgehen, nützt Niemandem eine moralische Diskussion. Eine ähnliche Empörung ging bei der Veröffentlichung von „Google Street View“ um die Welt. Aber auch da fand Google einen Weg. Die Verpixelung der nicht wissentlich Fotografierten, oder auch von Nummernschildern, machte eine, gegen das Rechtsempfinden jedes billig und gerecht denkenden verstoßende, Legalität möglich. Etwas ähnliches wird dem Datenkraken Google auch dieses Mal einfallen.