Das Hamburger Landgericht hat eine Tariferhöhung des Energieversorgers E.on für unwirksam erklärt. Der Grund dafür lag in einer bestimmten Vertragsklausel. Nun haben 17 Millionen Gaskunden eine gute Chance sich zu Unrecht bezahltes Geld zurück zu holen.
Im ersten bundesweiten Gerichtsprozess musste Energieversorger E.on Hanse eine ernste Niederlage einstecken. Das Landgericht Hamburg erklärte nach langen Verhandlungen eine Preisanpassungsklausel, mit der E.on zum 1. Oktober 2004 eine drastische Gaspreiserhöhung begründete, für unwirksam. Das Gericht gab damit einer Sammelklage von über fünfzig Kunden statt, die gegen die Tariferhöhung vorgegangen waren.
Der Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale Günter Hörmann bezeichnete das Urteil laut WELT ONLINE als „Sieg für alle Gaskunden in Deutschland“. Die Hamburger Verbraucherzentrale war Initiator der Sammelklage. Wer die Preiserhöhung nicht gezahlt hat, braucht laut Hörmann nun nicht nachzahlen. Alle Kunden, die der Preiserhöhung gefolgt seien, könnten nun die Erstattung der Differenz verlangen, so Hörmann. Laut WELT ONLINE können auch Kunden anderer Anbieter auf Rückzahlungen hoffen, da sich viele weitere Versorger ähnlicher Vertragsklauseln bedient haben. So haben rund 17 Millionen Verbraucher die Möglichkeit, zu Unrecht entrichtete Zahlungen rückwirkend zurück erstattet zu bekommen.
Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht. Die Vertreter des Konzerns, die zur Urteilsverkündung gar nicht erst erschienen waren, kündigten laut WELT ONLINE bereits an in Berufung zu gehen. Das Gericht habe nicht über die Angemessenheit der Preise entschieden, sondern sich auf einen rein formalen Aspekt konzentriert, kommentierte der Geschäftsführer der E.on Hanse Vertrieb GmbH, Matthias Wendel das Urteil. Bei E.on bedaure man das, denn so gäbe es nach wie vor keine Klarheit für die Kunden.
Das Urteil des Hamburger Landgerichts ist beispielhaft und ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz. Allerdings kommt die Begeisterung etwas verfrüht, denn der Energiekonzern wird mit Sicherheit durch alle Instanzen gehen, um das Urteil zu kippen. Der mit 55 Monaten ungewöhnlich langwierige Prozess zeigt, dass ein solches Urteil höchst problematisch ist. Und die angekündigte Berufung wird weitere Monate oder gar Jahre in Anspruch nehmen. Die Aussage von Matthias Wendel, das Gericht habe sich auf einen rein formalen Aspekt konzentriert, ist fast belustigend: Das Gericht hat ausschließlich die Aufgabe, über diesen formalen Aspekt zu entscheiden. E.on bedauert ferner die fehlende Klarheit für die Kunden. Diese ließe sich jedoch auf einfachstem Wege schaffen, wenn E.on auf seine Berufung verzichten würde und das Urteil damit rechtskräftig wäre.