Gaspreis: BGH erklärt Ölpreisbindung für unwirksam

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Ölpreisbindung gekippt

Nachdem Kunden der Rheinenergie AG und der Stadtwerke Dreieich geklagt hatten, ist nun die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) gefallen: Die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis ist gekippt. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur dpa erklärten die Karlsruher Richter die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel (HEL bedeutet extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die Energieversorger müssen ihre Preisberechnung für den Endkunden nun anpassen und können Preisanpassungen nicht mehr ausschließlich an den Ölpreis koppeln.

Gaspreis folgt Ölpreis im Abstand von sechs Monaten – seit 1965

Mehr als 40 Jahre besteht in Deutschland nun die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis. Ziel der Preisbindung war es in den sechziger Jahren, die Konkurrenzsituation zwischen Erdgas und Erdöl auf dem Energiemarkt auszugleichen. Schon lange monieren Verbraucherschützer und das Bundeskartellamt, dass diese Art der Preisgestaltung weder transparent noch zeitgemäß ist, denn durch die Ölpreisbindung konnten Energieversorgern bisher trotz sinkender Bezugskosten Gaspreiserhöhungen vornehmen.

Mehr Transparenz auf dem Gasmarkt

Die Auflockerung der Ölpreisbindung sorgt künftig für mehr Transparenz auf dem Gasmarkt, ist jedoch nur einer von vielen Faktoren. Denn das heutige Urteil bezieht sich auf die letzte Ebene der Versorgungsstruktur – zwischen den örtlichen Stadtwerken und dem Endverbraucher. Der Gaspreis, den die Stadtwerke an die Kunden weitergeben, ist aber vor allem von den langfristigen Lieferverträgen zwischen Gaslieferanten und Gasimporteuren, so etwa E.ON Ruhrgas und Gazprom, abhängig, und diese sind vom BGH-Urteil nicht betroffen.

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Bringt das Urteil Vorteile für den Verbraucher?

Markt entscheidet über Preisbildung – sinkende Gaspreise in Sicht?

Ob die künftige Entwicklung des Gaspreises letztendlich positiv für den Geldbeutel der Verbraucher ist, bleibt abzuwarten. Generell erwarten Experten mehr Wettbewerb und damit konkurrenzfähigere Preise am Markt. Allerdings ist kaum vorauszusehen, wie sich der Gaspreis im Rahmen der neuen Regeln verhalten wird, war und ist er doch bisher auch an andere komplexe Preismechanismen gebunden. Ausschließlich vom Öl darf der Gaspreis nicht abhängen, da sind sich Energieexperten und Karlsruher Richter wohl einig.

Bild © Michael Shake - Fotolia.com

3 Antworten zu Gaspreis: BGH erklärt Ölpreisbindung für unwirksam

  1. Volker R. sagt:

    Nach so langer Zeit weiß doch keiner, wie sich die Gaspreise auf dem freien Markt entwickeln werden. Mal abgesehen davon ist das sowieso nur ein kleiner Schritt in Richtung Auflösung der Ölpreisbindung…

  2. Steffi sagt:

    also mein anbieter hat die preise erhöht, angeblich sind die bezugskosten teurer. langsam geht mir die ganze diskussion auf den keks, ich wechsle jetzt den versorger und nehme eine preisgarantie für 12 monate.

  3. @krib DAT sagt:

    ich habe in der letzten Zeit unterschiedliche Analyseprogramme
    für den Energiesektor entwickelt und bin der Meinung, dass durch die
    Eröffnung der ersten Ölpipeline zwischen Russland und China ab 3.01.2011 unsere Ölpreise jetzt richtig in die Höhe gehen. Ab Ende 2015 sollen dann auch noch vom Energiekonzern Gazprom jährlich 30 Milliarden Kubikmeter Erdgas an die staatliche China Petroleum geliefert werden. Denn nun will Moskau den Öl + Gasverkauf auf den asiatisch-pazifischen Märkten ausweiten und damit seine Abhängigkeit von europäischen Kunden verringern. Diesbezüglich werden in Zukunft enorme Energie Preisveränderungen auf uns zu kommen.

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