Rund 50.000 Kunden der Kfz-Versicherungen Ineas und LadyCarOnline müssen ab dem kommenden Monat ihr Fahrzeug bei einem neuen Unternehmen versichert haben. Nach zahlreichen Unsicherheiten, die seit Ende Juni mit der Notverwaltung der niederländischen International Insurance Corporation N.V. (IIC) einhergehen, gibt es nun die entscheidende Wendung im Fall Ineas/LadyCar Online
Wie die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) gestern mitteilte, laufen die rund 50.000 Kfz-Versicherungsverträge der deutschen Kunden zum 31. August 2010 auf Grund eines Gerichtsurteils in den Niederlanden aus. Für die Versicherten bedeutet diese Entscheidung, dass sie schnellstmöglich zu einem neuen Versicherer wechseln müssen. Der Grund: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, daher ist das Fahren ohne den erforderlichen Haftpflichtschutz strafbar. Zudem kann das Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden. Bereits in den vergangenen Wochen hatten einige deutsche Versicherer unkomplizierte Hilfe beim Wechsel der Kfz-Versicherung angeboten.
Wichtig: Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, haben Versicherte, deren Vertrag Ende August ausläuft, einen Anspruch auf eine anteilige Erstattung ihrer bereits gezahlten Beiträge. Diese müssen allerdings bei der Ineas und der LadyCarOnline höchstwahrscheinlich im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.
Bis zum Auslaufen der Verträge sind auch Schadensansprüche Dritter im Haftpflichtfall durch den Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe (VOH) der deutschen Kraftfahrtversicherer gesichert. Kaskoschäden werden über den Garantiefonds der VOH allerdings nicht gezahlt.
Im Falle eines Haftpflichtschadens verweist der GDV Anspruchsteller sowie Ineas- oder LadyCarOnline-Kunden unter dem Stichwort: „Ineas/VOH“ an folgende Adresse:
ISB-DEKRA Claims Service
Boxgraben 38
52064 Aachen
Fax: 0241-5157830
E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com
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nicht zu fassen, dass man mit einer versicherung so auf die nase fallen kann! nächstes mal werde ich beim abschluss auf die referenzen achten, wie viele versicherte etc. jetzt wechsle ich zur huk, da es dort eine übergangsregelung für ineas-kunden gibt und hoffe, dass in der zwischenzeit der versicherungsschutz erhalten bleibt.