
Stromrechnungshänger beim verärgerten Hartz IV-Empfänger?
Strom wird immer teurer, und für manche sogar unbezahlbar. Da bereits 600.000 bis 800.000 Menschen aufgrund von unbezahlten Rechnungen der Strom abgestellt wurde, drängt der Bund der Energieverbraucher auf eine Kostenbefreiung für 500 Kilowattstunden im Jahr. Sie soll Hartz IV-Empfängern zugutekommen, der darüber liegende Verbrauch soll jedoch entsprechend teurer gestaltet werden. Ob die Stromkosten bei Hartz IV-Empfängern dadurch geringer ausfallen, ist fraglich.
Entlastung durch Stromgutschein?
Beim Ansatz des Bundes der Energieverbraucher ist vor allem unklar, ob eine Mehrbelastung der Staatskasse und somit auch der Steuerzahler tatsächlich dem sozialstaatlichen Gedanken entspricht. Ob der Stromgutschein den Hartz IV-Empfängern tatsächlich Entlastung bringt, steht ebenfalls in den Sternen. Der normale Jahresverbrauch eines Singlehaushalts beträgt rund 1.800 Kilowattstunden im Jahr. Er kann bei besonders sparsamem Verhalten deutlich darunter liegen, jedoch auch merklich höher sein. Wenn die Kosten für 500 Kilowattstunden im Jahr entfallen, der restliche Verbrauch dafür aber teurer gestaltet wird, ist eine finanzielle Entlastung ungewiss. Offen bleibt auch, wie der höhere Preis gestaltet und vor allem von wem er erhoben werden soll. Verdient dann ein ausgesuchter Stromanbieter daran oder erhält der Staat einen besonderen Aufschlag zurück? Beide Varianten erscheinen wenig sinnvoll.
Wie wäre es mit Stromsparmaßnahmen?
Auch wenn das nicht repräsentativ für alle Hartz IV-Haushalte gilt – in vielen von ihnen befinden sich zahlreiche und besonders viel genutzte Stromfresser. Ein Gutschein könnte da das falsche Zeichen setzen und das Gefühl vermitteln, Verbrauchseinsparungen seien unnötig. Sinnvoller erscheint vielmehr die Unterstützung bei Stromsparmaßnahmen. So könnten zum Beispiel ein besonders niedriger Verbrauch am Jahresende durch einen Zuschuss belohnt werden oder ein paar Aufklärungsmaßnahmen bezüglich des Verbrauchs von Spielekonsole und Co. erfolgen. Ein Freifahrtschein für das erste Quartal wird dagegen wenig bringen. Vor allem aber wäre hier eine Einzelfallentscheidung der gerechteste Weg, um die Stromkosten bei Hartz IV-Empfängern zu bezuschussen.
Mit Material von Welt.de
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