Die Kfz-Haftpflicht und das Wild

12. Jan 2009

Wildschäden werden normalerweise von der Kfz-Versicherung übernommen. Schließlich kann ein Autofahrer nichts dafür, wenn ein frei laufendes wildes Tier beschließt, die eigene Karosserie etwas genauer zu betrachten. So dachte wohl auch ein Mann, der dem Besitzer eines Wildgeheges Schadensersatz zahlen sollte. Die gute Nachricht: Weder das Auto noch die Tiere sind zu Schaden gekommen. Aber womit begründet der Mann dann den Schadensersatzanspruch an den Autoversicherer? Was war überhaupt passiert?

Der Mann war mit seinem Wagen in ein Wildgehege gefahren und hatte vergessen, das Tor des Geheges danach wieder zu schließen. Eine Gelegenheit, auf die das Damwild schon lange gewartet hatte: es floh in die Freiheit. Daraufhin forderte der ehemalige Besitzer des Wildes Schadensersatz von dem vergesslichen Autofahrer.

Die private Haftpflichtversicherung des Mannes lehnte jedoch eine Übernahme des Schadens ab und verwies ihn an die Kfz-Versicherung. Diese wollte den Schaden jedoch auch nicht übernehmen. Während sich das Damwild seines neuen Lebens erfreute, ging der Fall durch die gerichtlichen Instanzen bis zum Landgericht Kaiserslautern. Das Gericht urteilte eindeutig: Der Kfz-Versicherer muss nur für Schäden aufkommen, die bei einer „typischen Fahrzeugnutzung“ entstanden sind (Az. 1 S 16/08). Da in diesem Schadensfall die Vergesslichkeit der Hauptauslöser war und nicht die Beteiligung des Autos, muss die private Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Für Vergesslichkeit haftet der Autoversicherer nämlich nur in Ausnahmefällen.


Auto nicht abgeschlossen, – Versicherer muss trotzdem zahlen!

24. Okt 2008

Ein Fahrzeughalter, der sein Auto nicht abschließt, hat auch keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Diebstahl. Seit kurzem gilt diese Aussage nicht mehr in der Form.Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken aktuell urteilte, verliert ein Autohalter seinen Versicherungsschutz nicht allein dadurch, dass er vergessen hat sein Fahrzeug abzuschließen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz ist der Ort an dem das Auto abgestellt und nicht abgeschlossen wurde.

In einer ländlichen Umgebung, so die Auffassung der Justiz, ist das Offenlassen des Fahrzeuges für kurze Zeit kein Grund für den Versicherer, die Haftung zu verweigern. Grund für dieses Urteil war die Klage eines Versicherungsnehmers einer Vollkaskoversicherung. Dieser hatte 2004 seine Eltern auf dem Dorf besucht und das Fahrzeug zwar mit einem Lenkradschloss gesichert aber vergessen, die Tür abzuschließen. Als das Ehepaar 10 Minuten später zurückkehrte, war das Auto erstmal verschwunden. Ein paar Meter weiter in der gleichen Straße fand sich das Fahrzeug dann wieder auf. Irgendwer hatte sich an dem PKW zu schaffen gemacht und ihn zum Rollen gebracht so dass er letztendlich durch einen Baum und eine Mauer gestoppt wurde.

Daraufhin forderte der Versicherungsnehmer die Übernahme des Schadens durch den Versicherer, doch dieser lehnte die Haftung mit der Begründung ab, dass das Nichtverschließen des Fahrzeuges grob fahrlässig gewesen sei. Ein Richter des OLG Saarbrücken sah das jedoch anders. Von grober Fahrlässigkeit sei nur die Rede, wäre der gleiche Fall zu einer nächtlichen Uhrzeit, mit laufenden Motor oder in einer Großstadt erfolgt. Da es sich jedoch nur um ein kurzzeitiges Verlassen des Fahrzeuges am helllichten Tag handelte und sich zusätzlich die Diebstahlgefahr nicht aufdrängte, sei nicht von grober Fahrlässigkeit zu sprechen. Der Richter argumentierte, dass zwar auch auf den Land damit zu rechnen sei, dass ein Fahrzeug entwendet und demoliert werde, die Gefahr aber so gering sei, dass der Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen konnte. Zusätzlich hätte er sich in unmittelbarer Nähe zu seinem Fahrzeug befunden und konnte jederzeit durch einen Blick aus dem Fenster oder der Tür sein Auto überwachen.


Gefährliche Droge: Kurzmitteilung

24. Sep 2008

Kurzmitteilungen während des Autofahrens zu schreiben, ist lebensgefährlich, wie eine Studie des britischen „Transport Research Laboratory“ (TRL) festgestellt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer des Wagens eine SMS verfasst oder liest – die Auswirkung auf die Reaktionszeit ist fatal. Wie die Studie mit Probanden im Fahrsimulator feststellte, erhöhen sich die visuellen und akustischen Reaktionszeiten dermaßen, dass bekifft oder besoffen zu fahren deutlich sicherer wäre. Zum Vergleich: Eine SMS während der Fahrt zu schreiben, erhöht die Reaktionszeit um 35 Prozent, während Cannabis-Konsum die Reaktionszeit lediglich um 21 Prozent erhöht.
Auch Telefonieren am Steuer oder betrunken zu fahren ist damit sicherer als sich während der Fahrt um eine Kurzmitteilungen zu kümmern, so das Resultat der Studie. Von den SMS-Anwendern fuhren 90 Prozent zu nah auf und konnten auf mehrspurigen Straßen nicht die Spur halten. Laut dem TRL macht die Kombination vieler Faktoren das Schreiben von SMS so gefährlich: Eine Hand wird beansprucht, die am Steuer sein sollte, der Blick ist dabei nicht auf die Straße gerichtet, sondern auf das Handy und zusätzlich lenkt das Verfassen von Nachrichten geistig ab. Betrunkenen nach der Party die Autoschlüssel wegzunehmen, reicht damit in Zukunft nicht mehr. Es sollte auch sicher gestellt werden, dass der nüchterne Fahrer kein Handy in die Hand nimmt – zum Wohle aller.


Frauchen lässt ihren Hund ans Steuer

8. Mai 2008

In der Mongolei hat eine Frau versucht, ihrem Hund das Autofahren beizubringen. Das Fahrvergnügen war allerdings nur von kurzer Dauer. Wie zu erwarten gewesen wäre, verursachte das Tier nach wenigen Momenten am Steuer einen Unfall. Die Frau bediente zwar zumindest das Gaspedal und die Bremse noch selbst, konnte den Zusammenstoß mit einem anderen Auto aber nicht mehr rechtzeitig verhindern.

Gegenüber den Polizeibeamten versuchte die Frau, die Situation zu erklären. Ihr Hund sei äußerst intelligent und habe sie beim Fahren immer beobachtet. Schließlich habe sie den Eindruck gehabt, der Vierbeiner wolle selbst gern ans Steuer. Voller Vertrauen in seine Fahrkünste gab sie dem vermeintlichen Wunsch ihres Hundes nach und diesem das Lenkrad zwischen die Pfoten.

Es wurden bei dem Unfall zwar keine Personen verletzt, die Reparaturkosten muss die Frau jedoch selbst tragen. Da bleibt nur zu hoffen, dass sie wenigstens gut versichert war.


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