Die Nürnberger Versicherungsgruppe plant eine Verteuerung ihrer Kfz-Haftpflichtpolicen. Auch andere Unternehmen würden ihre Tarife im Frühjahr um bis zu 15 Prozent anheben, sagte ein Sprecher der Nürnberger Ende der Woche gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Versicherer müsse die Prämien für die Kfz-Haftpflicht um rund 2 Prozent nach oben korrigieren, um die hohen Ausgaben zu decken. Im Vorjahr habe erstmals die sogenannte Schaden-Kostenquote mehr als 100 Prozent betragen, d.h. auf 100 Euro Beitragseinnahmen in der Autosparte seien 106 Euro für Schäden, Verwaltungs- und Vertriebskosten ausgegeben worden. Den Rest des Beitrags lesen »
Autodiebstahl: Im Zweifel für den Versicherer
14. Jan 2009Hätte ja klappen können: Neues Auto kaufen, allerdings nicht bezahlen sondern leasen, und dann ab nach Russland und verkaufen. Zurück in der Heimat den Schaden bei der Vollkaskoversicherung anzeigen und nochmal kassieren. Soll die Autoversicherung doch beweisen, dass das Auto nicht gestohlen wurde!
Muss die Kfz-Versicherung aber nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz entschieden hat. Es genügen berechtigte Zweifel am Tathergang, um die Zahlung an die Versicherte zu verweigern (Az.: 10 U 878/07). Berechtigt war der Zweifel des Autoversicherers in diesem Fall, denn das Auto wurde nach seinem wundersamen Diebstahl in Deutschland im russischen Kirgisistan wieder gefunden. Fragen, die dabei offen blieben: Warum hat das Fahrzeug noch die Originalschlüssel des Verkäufers mit Schlüsselanhänger, einwandfreie Zollpapiere über die Einfuhr und so gar keine Spuren, die auf einen Diebstahl hinweisen? Fragen, die der Kfz-Versicherer nicht beantworten muss, wie das OLG entschied.
Damit hob das OLG ein Urteil des Landgerichts Mainz auf, welches den Standpunkt vertrat, dass der Versicherer, bei Verweigerung der Zahlung, den vollen Beweis über den Täuschungsversuch zu erbringen hat. Noch ist das Urteil des OLG jedoch nicht rechtskräftig. Da dieses Urteil richtungsweisend für den ganzen Versicherungsmarkt sein könnte, wird es aktuell vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe geprüft (BGH-Az.: IV ZR 102/08).
Gesprächige Mitfahrer und tönende Handys am Steuer
5. Dez 2008Mit 100 Kilometer pro Stunde über eine Autobahn rasen und gleichzeitig noch einen kleinen Plausch halten – da geht die Fahrt vorbei wie im Flug. Wird das Gespräch jedoch über ein Handy geführt, bleibt es fraglich, ob die Fahrt dort endet, wo der Fahrer ursprünglich hin wollte.
Autofahren birgt Gefahren und Gespräche können einen Fahrer immens ablenken. Wie eine neue Untersuchung ergab, gleicht die Reaktionszeit eines telefonierenden Fahrers in erschreckend hohem Maße jener von betrunkenen Fahrern. Da helfen weder Head-Set noch Freisprecheinrichtung, denn ein Gesprächspartner, der nicht im Auto sitzt, nimmt keine Rücksicht auf die Verkehrslage oder andere Ereignisse. Genau darin liegt die Gefahr, wie Reuters berichtete.
In einer Studie der University of Utah wurde verglichen, wie sich Gespräche während der Fahrt auf Fahrleistung und Reaktionszeit auswirken. Das Ergebnis war eindeutig: Fahrer, die sich über ein Handy unterhielten, schnitten im Vergleich zu Fahrern mit gesprächigen Beifahrern deutlich schlechter ab. Die Reaktionszeiten waren länger, sie konnten oft nicht ihre Spur halten und zusätzlich wurden mehr Ausfahrten verpasst. Ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht hat also seine Vorteile, für Sie, Ihr Auto und Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag.
Kfz-Versicherung haftet nicht für Musikinstrumente
30. Okt 2008Und das war es mit der Hochzeit! Fahrerinnen eines Autos sollten sich in Zukunft genau überlegen, ob sie ihre Schwiegermutter samt Cello mitnehmen. Besonders wenn frau selbst kein Cello spielt, könnte es nach einem Unfall ein Problem mit der Fahrzeugversicherung geben. Erstattet werden im Schadensfall nämlich nur Gegenstände, die die Versicherungsnehmerin üblicherweise mit sich herum fährt. So urteilte das Landgericht Coburg, dass ein Autoversicherer bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht für das Cello der mitfahrenden Schwiegermutter haften muss. Geklagt hatte die Musikinstrumentenversicherung der Schwiegermutter. Sie hatte den Schaden übernommen, versuchte aber, das Geld von der Kfz-Versicherung wieder zu bekommen. Ärgerlich, nicht nur wegen dem Cello und dem Rechtsstreit, denn Schwiegermutter fährt in Zukunft sicher lieber mit einer anderen Frau.
Gefährliche Droge: Kurzmitteilung
24. Sep 2008Kurzmitteilungen während des Autofahrens zu schreiben, ist lebensgefährlich, wie eine Studie des britischen „Transport Research Laboratory“ (TRL) festgestellt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer des Wagens eine SMS verfasst oder liest – die Auswirkung auf die Reaktionszeit ist fatal. Wie die Studie mit Probanden im Fahrsimulator feststellte, erhöhen sich die visuellen und akustischen Reaktionszeiten dermaßen, dass bekifft oder besoffen zu fahren deutlich sicherer wäre. Zum Vergleich: Eine SMS während der Fahrt zu schreiben, erhöht die Reaktionszeit um 35 Prozent, während Cannabis-Konsum die Reaktionszeit lediglich um 21 Prozent erhöht.
Auch Telefonieren am Steuer oder betrunken zu fahren ist damit sicherer als sich während der Fahrt um eine Kurzmitteilungen zu kümmern, so das Resultat der Studie. Von den SMS-Anwendern fuhren 90 Prozent zu nah auf und konnten auf mehrspurigen Straßen nicht die Spur halten. Laut dem TRL macht die Kombination vieler Faktoren das Schreiben von SMS so gefährlich: Eine Hand wird beansprucht, die am Steuer sein sollte, der Blick ist dabei nicht auf die Straße gerichtet, sondern auf das Handy und zusätzlich lenkt das Verfassen von Nachrichten geistig ab. Betrunkenen nach der Party die Autoschlüssel wegzunehmen, reicht damit in Zukunft nicht mehr. Es sollte auch sicher gestellt werden, dass der nüchterne Fahrer kein Handy in die Hand nimmt – zum Wohle aller.
Kreativ mit dem Handy am Steuer
14. Sep 2008Während der Autofahrt mit dem Handy telefonieren, ist verboten. Basta! Interessiert nur die Wenigsten und so werden sie von der Polizei erwischt. Doch die Ausreden der Autofahrer dazu könnten mittlerweile ein Märchenbuch füllen, wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet.
So ein Handy ist ja auch vielseitig zu verwenden. Alles ist möglich und alles ist wahrscheinlicher, als dass der Autofahrer am Steuer telefoniert hat. So gab ein Autofahrer an, er habe das Telefon nur als Stütze im Gesicht gehalten, um seinen wackelnden Unterkiefer zu fixieren. Ein anderer wollte die Wärme seines Handys nutzen, um seine Ohrenschmerzen zu lindern. Vor Gericht kamen Beide mit ihrer Ausrede nicht durch. Ein anderer Autofahrer versuchte, auf die Kurzsichtigkeit der Polizei zu plädieren und behauptete, er habe nicht telefoniert, sondern sich mit einem Akkurasierer rasiert und dabei gesungen. Ein Geschäftsmann erklärte, er habe lediglich die Diktierfunktion seines Handys genutzt. Das Oberlandesgericht Thüringen urteilte, dass die mentale Ablenkung eines Autofahrers durch ein Handy nicht erlaubt sei, egal ob er telefoniert oder diktiert. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte noch härter: Falls ein Autofahrer behaupte, er habe sich nur abgestützt und nicht telefoniert, sei dem Beamten mehr Glauben zu schenken.
Gas statt Benzin im Tank
26. Mai 2008Immer mehr Autofahrer entscheiden sich, ihr Fahrzeug auf Gas umzurüsten, um sich von den stetig steigenden Benzinpreisen unabhängig zu machen. Dafür ist ein Umbau nötig, dessen Kosten jedoch mit den geringeren Gaspreisen an den Zapfsäulen ausgeglichen werden können und der daher rentabel ist.
Bei der Umrüstung hat der Autobesitzer die Wahl zwischen Erdgas und Flüssiggas. Letzteres hat viele Vorteile zu bieten: Der Einbau eines Flüssiggastanks ist günstiger als die Umrüstung auf die Erdgasversorgung. Darüber hinaus hat der Tank für das Flüssiggas die ungefähre Größe eines Autoreifens und ist somit platzsparender als ein Erdgastank. Dadurch bleibt der Kofferraum besser nutzbar.
Aufgrund der geringeren Umbaukosten und weil Gas in flüssiger Form weniger Platz benötigt, ist die Nachfrage besonders im Bereich Flüssiggas gestiegen. Darüber hinaus existieren weitaus mehr Tankstellen, die Flüssiggas anbieten als solche, bei denen Erdgas getankt werden kann. Beim Umrüsten sollte man allerdings darauf achten, dass die Herstellergarantie nicht verfällt. Dieses Risiko kann man am ehesten dadurch umgehen, dass man auf einer schriftlichen Gewährleistung der Werkstatt besteht, eine externe Garantieversicherung abschließt oder sich gleich einen umgerüsteten Neuwagen kauft.
Wer sein Gas nicht verfahren, sondern lieber günstig verheizen oder damit kochen möchte, der sollte mal bei TopTarif nachsehen, welcher Gasversorger den geeigneten Tarif anbietet.
Abgeschleppt wegen Diebstahlgefahr
15. Mai 2008Es kommt häufig vor, dass ein Auto geparkt wurde und sich bei der Rückkehr des Fahrzeughalters zum Parkplatz nicht mehr an Ort und Stelle, sondern in Diebeshand befindet. In Deutschland darf die Polizei dieser bösen Überraschung durch eine gut gemeinte Maßnahme vorbeugen. Autos, die offensichtlich nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert sind, dürfen von der Polizei einem Abschleppdienst überlassen und von diesem verwahrt werden.
Anfangs überlegt der zurückgekehrte Fahrzeuginhaber panisch, ob sein verschwundenes Auto im Parkverbot stand und deshalb abgeschleppt wurde. Dann zieht er plötzlich zaghaft in Erwägung, dass möglicherweise eine Tür nicht abgeschlossen war, ein Fenster offen gelassen wurde und… wo ist eigentlich der Autoschlüssel? Ein Diebstahl liegt nahe. Dieser wurde von der Polizei jedoch vorbeugend vereitelt.
Laut Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung sind „Kraftfahrzeuge […] auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern“. Ansonsten kann von der Streifenpolizei für eine unverschlossene Tür oder ein offenes Fenster ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro erhoben werden. Immer häufiger wird allerdings auch die sichere Verwahrung des Fahrzeuges durch den Abschleppdienst angeordnet, was jedoch mit erheblich höheren Kosten verbunden ist. Der Fahrzeughalter soll durch diese Maßnahme zum einen vor Diebstahl geschützt werden, zum anderen soll dadurch die Zahl der Kfz-Delikte reduziert werden. Günstiger als ein gestohlenes Radio, Navigationsgerät oder gar die Entwendung des Autos selbst ist diese Maßnahme tatsächlich, denn Kfz-Versicherungen würden im Fall eines Diebstahls nicht ausreichend gesicherter Fahrzeuge keine Erstattung leisten. Wirklich freuen wird sich aber wohl kaum ein Autobesitzer über die von der Polizei verordnete „Schutzhaft“.
Frauchen lässt ihren Hund ans Steuer
8. Mai 2008In der Mongolei hat eine Frau versucht, ihrem Hund das Autofahren beizubringen. Das Fahrvergnügen war allerdings nur von kurzer Dauer. Wie zu erwarten gewesen wäre, verursachte das Tier nach wenigen Momenten am Steuer einen Unfall. Die Frau bediente zwar zumindest das Gaspedal und die Bremse noch selbst, konnte den Zusammenstoß mit einem anderen Auto aber nicht mehr rechtzeitig verhindern.
Gegenüber den Polizeibeamten versuchte die Frau, die Situation zu erklären. Ihr Hund sei äußerst intelligent und habe sie beim Fahren immer beobachtet. Schließlich habe sie den Eindruck gehabt, der Vierbeiner wolle selbst gern ans Steuer. Voller Vertrauen in seine Fahrkünste gab sie dem vermeintlichen Wunsch ihres Hundes nach und diesem das Lenkrad zwischen die Pfoten.
Es wurden bei dem Unfall zwar keine Personen verletzt, die Reparaturkosten muss die Frau jedoch selbst tragen. Da bleibt nur zu hoffen, dass sie wenigstens gut versichert war.

Verfasst von toptarif