Gesprächige Mitfahrer und tönende Handys am Steuer

5. Dez 2008

Mit 100 Kilometer pro Stunde über eine Autobahn rasen und gleichzeitig noch einen kleinen Plausch halten – da geht die Fahrt vorbei wie im Flug. Wird das Gespräch jedoch über ein Handy geführt, bleibt es fraglich, ob die Fahrt dort endet, wo der Fahrer ursprünglich hin wollte.
Autofahren birgt Gefahren und Gespräche können einen Fahrer immens ablenken. Wie eine neue Untersuchung ergab, gleicht die Reaktionszeit eines telefonierenden Fahrers in erschreckend hohem Maße jener von betrunkenen Fahrern. Da helfen weder Head-Set noch Freisprecheinrichtung, denn ein Gesprächspartner, der nicht im Auto sitzt, nimmt keine Rücksicht auf die Verkehrslage oder andere Ereignisse. Genau darin liegt die Gefahr, wie Reuters berichtete.
In einer Studie der University of Utah wurde verglichen, wie sich Gespräche während der Fahrt auf Fahrleistung und Reaktionszeit auswirken. Das Ergebnis war eindeutig: Fahrer, die sich über ein Handy unterhielten, schnitten im Vergleich zu Fahrern mit gesprächigen Beifahrern deutlich schlechter ab. Die Reaktionszeiten waren länger, sie konnten oft nicht ihre Spur halten und zusätzlich wurden mehr Ausfahrten verpasst. Ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht hat also seine Vorteile, für Sie, Ihr Auto und Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag.


Kfz-Versicherung haftet nicht für Musikinstrumente

30. Okt 2008

Und das war es mit der Hochzeit! Fahrerinnen eines Autos sollten sich in Zukunft genau überlegen, ob sie ihre Schwiegermutter samt Cello mitnehmen. Besonders wenn frau selbst kein Cello spielt, könnte es nach einem Unfall ein Problem mit der Fahrzeugversicherung geben. Erstattet werden im Schadensfall nämlich nur Gegenstände, die die Versicherungsnehmerin üblicherweise mit sich herum fährt. So urteilte das Landgericht Coburg, dass ein Autoversicherer bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht für das Cello der mitfahrenden Schwiegermutter haften muss. Geklagt hatte die Musikinstrumentenversicherung der Schwiegermutter. Sie hatte den Schaden übernommen, versuchte aber, das Geld von der Kfz-Versicherung wieder zu bekommen. Ärgerlich, nicht nur wegen dem Cello und dem Rechtsstreit, denn Schwiegermutter fährt in Zukunft sicher lieber mit einer anderen Frau.


Kreativ mit dem Handy am Steuer

14. Sep 2008

Während der Autofahrt mit dem Handy telefonieren, ist verboten. Basta! Interessiert nur die Wenigsten und so werden sie von der Polizei erwischt. Doch die Ausreden der Autofahrer dazu könnten mittlerweile ein Märchenbuch füllen, wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet.
So ein Handy ist ja auch vielseitig zu verwenden. Alles ist möglich und alles ist wahrscheinlicher, als dass der Autofahrer am Steuer telefoniert hat. So gab ein Autofahrer an, er habe das Telefon nur als Stütze im Gesicht gehalten, um seinen wackelnden Unterkiefer zu fixieren. Ein anderer wollte die Wärme seines Handys nutzen, um seine Ohrenschmerzen zu lindern. Vor Gericht kamen Beide mit ihrer Ausrede nicht durch. Ein anderer Autofahrer versuchte, auf die Kurzsichtigkeit der Polizei zu plädieren und behauptete, er habe nicht telefoniert, sondern sich mit einem Akkurasierer rasiert und dabei gesungen. Ein Geschäftsmann erklärte, er habe lediglich die Diktierfunktion seines Handys genutzt. Das Oberlandesgericht Thüringen urteilte, dass die mentale Ablenkung eines Autofahrers durch ein Handy nicht erlaubt sei, egal ob er telefoniert oder diktiert. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte noch härter: Falls ein Autofahrer behaupte, er habe sich nur abgestützt und nicht telefoniert, sei dem Beamten mehr Glauben zu schenken.


Mallorca Police – nicht nur für Mallorca

3. Jul 2008

Zum Beginn der großen Sommerferien erklärt der Bund der Versicherten auf seiner Webseite noch einmal ausführlich, auf welche Versicherung man im Urlaub auf keinen Fall verzichten sollte und was es mit diesen Versicherungen auf sich hat.
So ist die Kfz-Zusatzversicherung „Mallorca Police“ keine Versicherung, die nur für Mallorca-Urlauber geeignet ist. Jeder, der im europäischen Ausland einen Mietwagen benötigt, sollte sich mit der „Mallorca Police“ absichern. Im Gegensatz zu Deutschland wird im europäischen Ausland nämlich oft nur eine Mindestversicherungssumme gezahlt, die selten den ganzen Schaden eines Autounfalls abdeckt. Nur 20 Euro monatlich kostet die Zusatzversicherung mit einer Haftung von bis zu 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Einige Kfz-Versicherungen bieten auch ohne die Zahlung zusätzlicher 20 Euro den vollen Schutz im Ausland. Bei diesen Versicherungen ist eine Mallorca-Klausel integriert. Informieren Sie sich besser über Ihre Versicherungsmodalitäten, bevor Sie sich im Ausland in einen Wagen setzen.
Wenn Sie oft verreisen, könnte es sich lohnen, die Versicherung zu wechseln. Vergleichen Sie bei TopTarif, welche Versicherung die Mallorca Police kostengünstig integriert hat.


Abgeschleppt wegen Diebstahlgefahr

15. Mai 2008

Es kommt häufig vor, dass ein Auto geparkt wurde und sich bei der Rückkehr des Fahrzeughalters zum Parkplatz nicht mehr an Ort und Stelle, sondern in Diebeshand befindet. In Deutschland darf die Polizei dieser bösen Überraschung durch eine gut gemeinte Maßnahme vorbeugen. Autos, die offensichtlich nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert sind, dürfen von der Polizei einem Abschleppdienst überlassen und von diesem verwahrt werden.

Anfangs überlegt der zurückgekehrte Fahrzeuginhaber panisch, ob sein verschwundenes Auto im Parkverbot stand und deshalb abgeschleppt wurde. Dann zieht er plötzlich zaghaft in Erwägung, dass möglicherweise eine Tür nicht abgeschlossen war, ein Fenster offen gelassen wurde und… wo ist eigentlich der Autoschlüssel? Ein Diebstahl liegt nahe. Dieser wurde von der Polizei jedoch vorbeugend vereitelt.

Laut Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung sind „Kraftfahrzeuge […] auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern“. Ansonsten kann von der Streifenpolizei für eine unverschlossene Tür oder ein offenes Fenster ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro erhoben werden. Immer häufiger wird allerdings auch die sichere Verwahrung des Fahrzeuges durch den Abschleppdienst angeordnet, was jedoch mit erheblich höheren Kosten verbunden ist. Der Fahrzeughalter soll durch diese Maßnahme zum einen vor Diebstahl geschützt werden, zum anderen soll dadurch die Zahl der Kfz-Delikte reduziert werden. Günstiger als ein gestohlenes Radio, Navigationsgerät oder gar die Entwendung des Autos selbst ist diese Maßnahme tatsächlich, denn Kfz-Versicherungen würden im Fall eines Diebstahls nicht ausreichend gesicherter Fahrzeuge keine Erstattung leisten. Wirklich freuen wird sich aber wohl kaum ein Autobesitzer über die von der Polizei verordnete „Schutzhaft“.