Die Musik aufgedreht, die Fensterscheibe runtergekurbelt und jetzt heißt es ordentlich Gas geben. Linke Spur bei Tempo 230. Einfach an allen lahmen Enten vorbeidüsen als gäbe es kein Morgen. Ein Gefühl von Freiheit. Doch was war das? Ein Blitzer? Aber da stand doch nur ein Baustellencontainer. „Egal, Einbildung“, denkt sich Kalle und rast fröhlich weiter. Doch er hat es schon ganz richtig geahnt, er ist gerade an einem blitzenden Container vorbeifahren, der niemals schläft. Denn bei der Jagd auf Temposünder wird die Technik immer besser und die Polizisten immer kreativer. Die schönsten und kuriosesten Beweisfotos sammeln sie dann als Trophäe an ihrer Pinnwand. Das ist Abzocke nach Meinung des ADAC und anderer Autolobbyisten. Doch die Autofahrer wissen sich zu wehren. Ein Kampf zwischen Beamten und Verkehrsrowdys geht in die nächste Runde. Den Rest des Beitrags lesen »
Einpark-App: Manövrieren lassen per Smartphone
23. Sep 2011
Per Smartphone kann man jetzt auch die Einpark-App starten.
Was ist Einparken manchmal für ein Krampf. Einparkhilfe mit rasend machenden Pieptönen kennt man schon. Sie sind ein bisschen nervig, aber ungemein praktisch. Nun wurde auf der Internationalen Auto Ausstellung (IAA) in Frankfurt eine vom Zulieferer Valeo hergestellte Neuheit präsentiert: Per Smartphone können Autobesitzer ihr Auto einparken lassen, ohne dabei im Auto zu sitzen. Den Rest des Beitrags lesen »
Benzin: Biosprit E10 beendet kurze Karriere an deutschen Tankstellen
4. Mrz 2011Nach einer kurzen, aber ereignisreichen Karriere verabschiedet sich das neue Biobenzin E10 nun von deutschen Tankstellen. Bundesweit wird die Umstellung von Zapfsäulen auf den neuen Biosprit ab sofort eingestellt. Damit reagiert die Mineralölwirtschaft auf den andauernden Käuferstreik des Ökobenzins, der zu regelrechten Versorgungsengpässen bei den herkömmlichen Benzinsorten geführt hatte. Laut dpa begründete der Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes MWV, Klaus Picard, die Entscheidung mit den Worten: „Das System platzt sonst“. Nun versucht Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) mit einem dringend einberufenen Benzin-Gipfel, die Scherben aufzusammeln. Den Rest des Beitrags lesen »
Neuwagen-Markt: Nachlassender Nachfrage soll mit Kurzzulassungen und Gebrauchtwagen entgegengewirkt werden
22. Dez 2010Die Neuwagen-Nachfrage stagniert. Die Neuzulassungen im Zeitraum von Januar bis August 2010 sind im Vergleich zum Vorjahr um fast 52 % zurückgegangen. Eine Ursache hierfür ist in der Abwrackprämie zu sehen. Die Auto-Händler reagieren und ließen im selben Zeitraum 23,5 % mehr Neufahrzeuge zu als im Vorjahr.
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Autodiebstahl: Im Zweifel für den Versicherer
14. Jan 2009Hätte ja klappen können: Neues Auto kaufen, allerdings nicht bezahlen sondern leasen, und dann ab nach Russland und verkaufen. Zurück in der Heimat den Schaden bei der Vollkaskoversicherung anzeigen und nochmal kassieren. Soll die Autoversicherung doch beweisen, dass das Auto nicht gestohlen wurde!
Muss die Kfz-Versicherung aber nicht, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz entschieden hat. Es genügen berechtigte Zweifel am Tathergang, um die Zahlung an die Versicherte zu verweigern (Az.: 10 U 878/07). Berechtigt war der Zweifel des Autoversicherers in diesem Fall, denn das Auto wurde nach seinem wundersamen Diebstahl in Deutschland im russischen Kirgisistan wieder gefunden. Fragen, die dabei offen blieben: Warum hat das Fahrzeug noch die Originalschlüssel des Verkäufers mit Schlüsselanhänger, einwandfreie Zollpapiere über die Einfuhr und so gar keine Spuren, die auf einen Diebstahl hinweisen? Fragen, die der Kfz-Versicherer nicht beantworten muss, wie das OLG entschied.
Damit hob das OLG ein Urteil des Landgerichts Mainz auf, welches den Standpunkt vertrat, dass der Versicherer, bei Verweigerung der Zahlung, den vollen Beweis über den Täuschungsversuch zu erbringen hat. Noch ist das Urteil des OLG jedoch nicht rechtskräftig. Da dieses Urteil richtungsweisend für den ganzen Versicherungsmarkt sein könnte, wird es aktuell vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe geprüft (BGH-Az.: IV ZR 102/08).
Gesprächige Mitfahrer und tönende Handys am Steuer
5. Dez 2008Mit 100 Kilometer pro Stunde über eine Autobahn rasen und gleichzeitig noch einen kleinen Plausch halten – da geht die Fahrt vorbei wie im Flug. Wird das Gespräch jedoch über ein Handy geführt, bleibt es fraglich, ob die Fahrt dort endet, wo der Fahrer ursprünglich hin wollte.
Autofahren birgt Gefahren und Gespräche können einen Fahrer immens ablenken. Wie eine neue Untersuchung ergab, gleicht die Reaktionszeit eines telefonierenden Fahrers in erschreckend hohem Maße jener von betrunkenen Fahrern. Da helfen weder Head-Set noch Freisprecheinrichtung, denn ein Gesprächspartner, der nicht im Auto sitzt, nimmt keine Rücksicht auf die Verkehrslage oder andere Ereignisse. Genau darin liegt die Gefahr, wie Reuters berichtete.
In einer Studie der University of Utah wurde verglichen, wie sich Gespräche während der Fahrt auf Fahrleistung und Reaktionszeit auswirken. Das Ergebnis war eindeutig: Fahrer, die sich über ein Handy unterhielten, schnitten im Vergleich zu Fahrern mit gesprächigen Beifahrern deutlich schlechter ab. Die Reaktionszeiten waren länger, sie konnten oft nicht ihre Spur halten und zusätzlich wurden mehr Ausfahrten verpasst. Ein Gespräch von Angesicht zu Angesicht hat also seine Vorteile, für Sie, Ihr Auto und Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag.
RWE spart bei den Dienstwagen
3. Nov 2008Jürgen Großmann, Vorstandschef des Energieversorgers RWE, möchte sparen. Doch statt – wie für Manager üblich – das Einsparpotential in der Kürzung von Stellen zu suchen, hatte der liebe Mann eine ganz andere Idee. Vergünstigungen für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sollen gestrichen werden – auch für den Chef.
So hat Großmann beschlossen, dass Dienstwagen für die Obersten schon sein müssen, aber vielleicht dann doch keine S-Klasse. Er selbst ist schon von der Mercedes S-Klasse auf die E-Klasse umgestiegen und erwartet jetzt, dass seine 77 Vorstandskollegen seinem Beispiel folgen. Diese fahren aktuell nämlich alle S-Klasse oder ähnlich prunkvolle Limousinen anderer Hersteller.
Genau genommen fährt ein Teil der RWE-Spitze noch nicht mal, denn Manager haben bei RWE Anspruch auf einen Fahrer. Die Streichung von Vergünstigungen im Vorstand und im Management ist Teil eines Sparprogramms, mit dem bis zum Jahr 2012 insgesamt 1,2 Milliarden Euro bei RWE eingespart werden sollen.
Kfz-Versicherung haftet nicht für Musikinstrumente
30. Okt 2008Und das war es mit der Hochzeit! Fahrerinnen eines Autos sollten sich in Zukunft genau überlegen, ob sie ihre Schwiegermutter samt Cello mitnehmen. Besonders wenn frau selbst kein Cello spielt, könnte es nach einem Unfall ein Problem mit der Fahrzeugversicherung geben. Erstattet werden im Schadensfall nämlich nur Gegenstände, die die Versicherungsnehmerin üblicherweise mit sich herum fährt. So urteilte das Landgericht Coburg, dass ein Autoversicherer bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht für das Cello der mitfahrenden Schwiegermutter haften muss. Geklagt hatte die Musikinstrumentenversicherung der Schwiegermutter. Sie hatte den Schaden übernommen, versuchte aber, das Geld von der Kfz-Versicherung wieder zu bekommen. Ärgerlich, nicht nur wegen dem Cello und dem Rechtsstreit, denn Schwiegermutter fährt in Zukunft sicher lieber mit einer anderen Frau.
Auto nicht abgeschlossen, – Versicherer muss trotzdem zahlen!
24. Okt 2008Ein Fahrzeughalter, der sein Auto nicht abschließt, hat auch keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Diebstahl. Seit kurzem gilt diese Aussage nicht mehr in der Form.Wie das Oberlandesgericht Saarbrücken aktuell urteilte, verliert ein Autohalter seinen Versicherungsschutz nicht allein dadurch, dass er vergessen hat sein Fahrzeug abzuschließen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz ist der Ort an dem das Auto abgestellt und nicht abgeschlossen wurde.
In einer ländlichen Umgebung, so die Auffassung der Justiz, ist das Offenlassen des Fahrzeuges für kurze Zeit kein Grund für den Versicherer, die Haftung zu verweigern. Grund für dieses Urteil war die Klage eines Versicherungsnehmers einer Vollkaskoversicherung. Dieser hatte 2004 seine Eltern auf dem Dorf besucht und das Fahrzeug zwar mit einem Lenkradschloss gesichert aber vergessen, die Tür abzuschließen. Als das Ehepaar 10 Minuten später zurückkehrte, war das Auto erstmal verschwunden. Ein paar Meter weiter in der gleichen Straße fand sich das Fahrzeug dann wieder auf. Irgendwer hatte sich an dem PKW zu schaffen gemacht und ihn zum Rollen gebracht so dass er letztendlich durch einen Baum und eine Mauer gestoppt wurde.
Daraufhin forderte der Versicherungsnehmer die Übernahme des Schadens durch den Versicherer, doch dieser lehnte die Haftung mit der Begründung ab, dass das Nichtverschließen des Fahrzeuges grob fahrlässig gewesen sei. Ein Richter des OLG Saarbrücken sah das jedoch anders. Von grober Fahrlässigkeit sei nur die Rede, wäre der gleiche Fall zu einer nächtlichen Uhrzeit, mit laufenden Motor oder in einer Großstadt erfolgt. Da es sich jedoch nur um ein kurzzeitiges Verlassen des Fahrzeuges am helllichten Tag handelte und sich zusätzlich die Diebstahlgefahr nicht aufdrängte, sei nicht von grober Fahrlässigkeit zu sprechen. Der Richter argumentierte, dass zwar auch auf den Land damit zu rechnen sei, dass ein Fahrzeug entwendet und demoliert werde, die Gefahr aber so gering sei, dass der Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen konnte. Zusätzlich hätte er sich in unmittelbarer Nähe zu seinem Fahrzeug befunden und konnte jederzeit durch einen Blick aus dem Fenster oder der Tür sein Auto überwachen.
Kreativ mit dem Handy am Steuer
14. Sep 2008Während der Autofahrt mit dem Handy telefonieren, ist verboten. Basta! Interessiert nur die Wenigsten und so werden sie von der Polizei erwischt. Doch die Ausreden der Autofahrer dazu könnten mittlerweile ein Märchenbuch füllen, wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet.
So ein Handy ist ja auch vielseitig zu verwenden. Alles ist möglich und alles ist wahrscheinlicher, als dass der Autofahrer am Steuer telefoniert hat. So gab ein Autofahrer an, er habe das Telefon nur als Stütze im Gesicht gehalten, um seinen wackelnden Unterkiefer zu fixieren. Ein anderer wollte die Wärme seines Handys nutzen, um seine Ohrenschmerzen zu lindern. Vor Gericht kamen Beide mit ihrer Ausrede nicht durch. Ein anderer Autofahrer versuchte, auf die Kurzsichtigkeit der Polizei zu plädieren und behauptete, er habe nicht telefoniert, sondern sich mit einem Akkurasierer rasiert und dabei gesungen. Ein Geschäftsmann erklärte, er habe lediglich die Diktierfunktion seines Handys genutzt. Das Oberlandesgericht Thüringen urteilte, dass die mentale Ablenkung eines Autofahrers durch ein Handy nicht erlaubt sei, egal ob er telefoniert oder diktiert. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte noch härter: Falls ein Autofahrer behaupte, er habe sich nur abgestützt und nicht telefoniert, sei dem Beamten mehr Glauben zu schenken.

Verfasst von toptarif 
